Loading…
Thumbnail Image

Videoüberwachung von Demonstrationen und die Definitionsmacht der Polizei. Zwischen Objektivitätsfiktion und selektiver Sanktionierung

Ullrich, Peter

TUTS - Working Papers

Untersucht wird Videoüberwachung im Protest Policing auf Basis von Gruppendiskussionen und Expert/inneninterviews mit Polizist/innen sowie ethnografischen Beobachtungen. Die Polizei legitimiert Videoüberwachung mit dem Versprechen von Objektivität und strikter Rechtsdetermination. Im Aufsatz wird sie stattdessen als kontingenter Prozess der aktiven Konstruktion von Evidenz analysiert. Er besteht aus einer Abfolge von Entscheidungen in drei Grundphasen: von der Potenzialbestimmung über die polizeilich orientierte Durchführung zur staatsanwaltschaftlich orientierten und auf Verurteilung abzielenden Fixierung der Prozessergebnisse in der Nachbereitungsphase. Die Breite der Handlungsoptionen bis hin zur Manipulation wird als Ausdruck soziologischen Ermessens begriffen, in welchem die polizeiliche Definitionsmacht gründet. Insbesondere die beteiligte Sachtechnik ermöglicht, dass die bei jedem Teilschritt bestehende Kontingenz im weiteren Verlauf über Objektivationen und Abstraktionen unsichtbar gemacht wird. Das Recht erweist sich in dieser Definitionsmachtkette als nur ein Handlungsmotiv unter vielen, die Rechtsdeterminiertheit des Polizeihandelns als notwendige Fiktion.