--------- DepositOnce-NUTZUNGSVEREINBARUNG (DEPOSIT LICENCE) (20. Januar 2014) 1. Definitionen und Bezeichnungen Das Repositorium DepositOnce ist ein Service der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) und wird vom „Servicezentrum Forschungsdaten und –publikationen (SZF)“ – im Folgenden Betreiber von DepositOnce genannt – betrieben und weiterentwickelt. Das SZF ist ein virtueller Zusammenschluss der Universitätsbibliothek (Leitung), des IT-Service-Centrums tubIT und der Forschungsabteilung der TU Berlin. In DepositOnce werden Forschungsergebnisse – im Folgenden Werk genannt – in elektronischer Form eingestellt, das heißt: * Forschungsdaten und/oder Daten, die zur Reproduktion eines Forschungsergebnisses notwendig sind (z.B. Rohdaten, Skripte, Zeitschriebe, Berechnungen usw.) sowie * zugehörige Publikationen. Die eingestellten Werke werden langfristig gespeichert, das heißt entsprechend der Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft für eine Dauer von mindesten 10 Jahren (s. Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“; Denkschrift. – Deutsche Forschungsgemeinschaft. Weinheim, ergänzte Auflage 2013). --------- 2. Ihre Rechte als Urheberin/Urheber, das folgende Werk zu veröffentlichen Durch diese Vereinbarung wird ein einfaches Nutzungsrecht zur langfristigen Speicherung auf dem DepositOnce-Server an den Betreiber von DepositOnce übertragen. Ihre Rechte, das Werk zukünftig anderweitig zu veröffentlichen oder zu verändern, bleiben durch diesen Vertrag unberührt. Der Betreiber von DepositOnce erlangt durch die Bereitstellung und Archivierung des Werkes kein Eigentum an diesem. --------- 3. Langfristige Speicherung in einem Repositorium (hier DepositOnce) Durch Zustimmung zu dieser Vereinbarung erteilen Sie, als Urheberin/ Urheber bzw. als Inhaberin/ Inhaber der Urheberrechte des Werkes, dem Betreiber von DepositOnce ein einfaches Nutzungsrecht zu oben genanntem Zweck und versichern die Richtigkeit folgender Sachverhalte: a) Sie sind die Autorin/ der Autor bzw. die Inhaberin/ der Inhaber der Urheberrechte und haben daher die Berechtigung, diese Vereinbarung zu schließen und dem Betreiber von DepositOnce das Recht zur Veröffentlichung im Repositorium zu übertragen. b) Das Werk (es gilt der urheberrechtliche Werkbegriff des § 2 UrhG) ist original und verletzt, nach bestem Wissen und Gewissen, nicht die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter. (Dies können u.a. Ko-Autorinnen/ Ko-Autoren oder Finanziers wie Stiftungen oder wissenschaftliche Einrichtungen sein.) Die Urheberin/ der Urheber stellt den Betreiber von DepositOnce von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und versichert, in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher diesbezüglicher Rechtshindernisse den Betreiber von DepositOnce hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Betreiber von DepositOnce behält sich das Recht vor, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. c) Absatz b) gilt auch für die von Ihnen gelieferten Text-, Bild- oder sonstigen Vorlagen. Bei der Verwendung von Aufnahmen oder Daten von Personen haben Sie sichergestellt, dass Letztere durch die Aufnahmen bzw. Daten nicht identifizierbar sind. Andernfalls haben Sie eine explizite Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt, deren Vorliegen Sie mit der Zustimmung zur DepositOnce Deposit-Licence bestätigen. --------- 4. An das Repositorium (DepositOnce) übertragene Rechte Das übertragene einfache Nutzungsrecht berechtigt den Betreiber von DepositOnce dauerhaft, elektronische Kopien des Werkes zu verbreiten und es, wenn nötig, (in formaler Hinsicht) zu verändern, damit es auf zukünftigen Rechnersystemen wiedergegeben werden kann. Diese Genehmigung schließt eine inhaltliche Veränderung des Werkes aus. Für die Verbreitung des Werkes wird kein Entgelt an den Betreiber von DepositOnce fällig. Das übertragene einfache Nutzungsrecht berechtigt den Betreiber von DepositOnce auch zur Meldung und Weitergabe an Dritte u.a. im Rahmen nationaler Sammelaufträge, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung. Das übertragene einfache Nutzungsrecht berechtigt den Betreiber von DepositOnce ebenfalls, die in dieser Nutzungsvereinbarung vereinbarten Rechte und Pflichten auf ein anderes Repositorium (z.B. Nachfolgerepositorium von DepositOnce) zu übertragen. Es berechtigt ihn auch, einen Dritten mit der öffentlichen Bereitstellung des betreffenden Werkes zu beauftragen (z.B. zur Bereitstellung bei einer auf Langzeitverfügbarkeit spezialisierten Einrichtung). --------- 5. Verfügbarkeit der Werke und ihrer Metadaten im Internet Die Metadaten der in DepositOnce eingestellten Werke sind frei im Internet verfügbar. Dagegen liegt die Entscheidung, ob der Zugriff auf den Inhalt eines Werkes oder Teile davon frei im Internet zugänglich sind, bei Ihnen als Urheberin/ Urheber bzw. als Inhaberin/ Inhaber der Urheberrechte des Werkes. In DepositOnce wird zu diesem Zweck über ein Zugriffsrechtemanagement eingerichtet. --------- 6. Die Veröffentlichung des Werkes zurückziehen Sie können jederzeit die Zurückziehung der Veröffentlichung des Werkes verlangen. Ebenso behält sich der Betreiber von DepositOnce das Recht vor, das Werk aus rechtlichen, fachlichen oder verwaltungsrechtlichen Gründen aus dem Repositorium zu entfernen. Ein Metadateneintrag darüber, dass das Werk auf DepositOnce veröffentlicht war, bleibt in sichtbarer Form dauerhaft erhalten. --------- 7. Haftungsausschluss Auch wenn jeder angemessene Aufwand zur dauerhaften Aufbewahrung des Werkes unternommen wird, kann der Betreiber von DepositOnce nicht für Verlust oder Beschädigung des Werkes oder anderer verbundener Daten verantwortlich gemacht werden. --------- 8. Ansprechpartner Servicezentrum Forschungsdaten und –publikationen / Universitätsbibliothek der TU Berlin team@depositonce.tu-berlin.de ---------