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Beiträge des Verkehrssystem-Managements zum stadtverträglicheren Straßenverkehr

Straßenbenutzungsabgaben, Zufahrtbeschränkung und elektrisch angetriebene Stadtautos im Vergleich

Nielsen, Sven-Martin

Ziel dieser Dissertation ist die Dokumentation der Beiträge von drei ausgewählten Maßnahmen des Verkehrssystem-Managements (VSM) einschließlich der notwendigen Voraussetzungen für ihren Einsatz sowie der Vergleich ihrer Fähigkeit, zu einem stadtverträglicheren Straßenverkehr beitragen zu können. Als Maßnahmen wurden die Straßenbenutzungsabgaben, die Zufahrtbeschränkung und der Einsatz elektrisch getriebener Stadtautos ausgewählt. Als Kriterien der Stadtverträglichkeit wurden Lärm, Luftschadstoffe, Erreichbarkeit, Kosten, Unfälle, Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr und Trennwirkung herangezogen. Anhand der Beispielstadt Berlin - bisher ohne Erfahrung mit einer der genannten Maßnahmen - wurde der Einsatz der Maßnahmen in einem Ballungsgebiet untersucht und verglichen. Die Auswirkungen der Maßnahme Straßenbenutzungsabgaben mit zwei Varianten einer elektronischen Gebührenerfassung (vom S-Bahn-Ring gebildetes einfaches Kordonmodell und Vier-Quadranten-Modell mit einer Fläche von je 100 qm) zeigen beim Lärm nur geringe Verbesserungen gegenüber dem Ohne-Fall, bei den Luftschadstoffen können jedoch deutliche Reduktionen erzielt werden. Bei der Erreichbarkeit, bei den Unfällen und bei der Trennwirkung sind positive Wirkungen erkennbar, beim ruhenden Verkehr können bei einer Berücksichtigung der dann nicht mehr durchgeführten Fahrten in der Stadt erhebliche Flächeneinsparungen (92 bzw. 176 ha) erzielt werden. Negativ zu sehen sind die Kosten (54 bzw. 64 Mio. DM). Diese werden jedoch durch die jährlichen Einnahmen durch die Abgabenerhebung (150 bzw. 400 Mio. DM) mehr als kompensiert. Wegen der größeren Reduktionswirkung des Vier-Quadranten-Modells ist dieser Planungsvariante der Vorzug zu geben. Bei der Maßnahme Zufahrtbeschränkung für einen Teil der Berliner City West zeigen sich bei den Kriterien der Stadtverträglichkeit bis auf die Kosten (ca. 5 Mio. DM Investitionskosten) die gleichen Wirkungen wie bei den Straßenbenutzungsabgaben. Die Maßnahme hat jedoch mit einer Fläche von 2,2 km2 eine nur sehr beschränkte räumliche Auswirkung. Beim Einsatz elektrisch angetriebener Stadtautos mit einem Anteil von 10% an den Pkw ergeben sich erkennbare positive Wirkungen nur bei den Luftschadstoffen und beim ruhenden Verkehr. Einzeln betrachtet bewegen sich die Fahrzeuge mit Elektromotor zwar leiser fort (bis zu 10 dB(A)). Dieser Vorteil hat jedoch nur geringe Auswirkungen im Stadtverkehr zusammen mit normalen Pkw. Die Kosten für eine Vollausstattung mit Ladestationen in der Beispielstadt (889 Mio. DM) übersteigen die Kosten der beiden anderen VSM-Maßnahmen. Erreichbarkeit (ohne Berücksichtigung von Nutzervorteilen), Auswirkungen auf Unfälle und Trennwirkung bleiben unverändert. Zusätzlich zur Untersuchung der Stadtverträglichkeit wurden in der Arbeit u.a. Erhebungen zu Fahrprofilen und Untersuchungen zum Einfluß der Stadtautos auf Zeitbedarfswert und Sättigungsverkehrsstärke an Lichtsignalanlagen gemacht. In über 90% der Fälle kann die Tagesdistanz mit einem Elektrofahrzeug zurückgelegt werden, wenn die Batterie eine Reichweite von 80 km ermöglicht. Die Zeit für eine achtstündige Nachladung zwischen den Einsätzen des Pkw (Nachtzeit) ist in über 90% der Fälle vorhanden. Ein Zweisitzer mit geringen Gepäckraum ist für die überwiegende Mehrheit der Fahrten ausreichend.